Brief-Ratgeber
Post vom Beitragsservice: der Rundfunkbeitrag-Brief im Klartext
Zuletzt aktualisiert: 2. Juli 2026
Kurz gesagt
Der Rundfunkbeitrag ist die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 18,36 € im Monat, einmal pro Wohnung — nicht pro Person, und unabhängig davon, ob du einen Fernseher hast. Wenn du dich gerade neu angemeldet hast, will der Brief fast sicher eines von zwei Dingen: dass du dich anmeldest und zahlst — oder dass du mitteilst, wer in deiner Wohnung schon zahlt.
Warum du diesen Brief bekommst
Nach jeder Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wandern deine Meldedaten automatisch zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Kurz darauf liegt der Brief im Kasten. Das passiert praktisch jedem, der nach Deutschland zieht oder innerhalb Deutschlands umzieht. Es ist kein Betrug, nichts Persönliches — und du hast nichts falsch gemacht.
Meist bittet der Brief dich, innerhalb einer Frist zu antworten: entweder deine Wohnung anzumelden — oder zu erklären, warum nicht. Der häufigste Grund: Mitbewohnerin, Partner oder Familie zahlen für dieselbe Wohnung längst.
Was der Beitrag eigentlich ist
Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 gilt er pro Wohnung, nicht pro Gerät: Er fällt an, egal ob du fernsiehst, nur am Laptop streamst oder gar nichts davon nutzt. Das überrascht viele — ist aber genau so gewollt.
Aktuell sind es 18,36 € pro Monat (Stand beim Schreiben dieses Ratgebers — die aktuelle Höhe steht auf rundfunkbeitrag.de), abgebucht in der Regel quartalsweise: 55,08 € alle drei Monate. Eine Zahlung deckt alle ab, die in der Wohnung leben.
Welchen Brief hast du bekommen?
Der Beitragsservice verschickt eine kleine Familie von Briefen — und sie eskalieren:
- Erstes Anschreiben / Anmeldebitte — noch freundlich, bittet um Anmeldung oder Antwort. Das ist die einfache Stufe.
- Zahlungsaufforderung — du bist angemeldet, aber Beiträge stehen aus.
- Festsetzungsbescheid — der offizielle Bescheid über rückständige Beiträge, plus Säumniszuschlag. Ab hier hat der Brief rechtliche Wirkung und eine Widerspruchsfrist.
- Vollstreckung — festgesetzte, unbezahlte Beiträge können wie eine öffentliche Forderung eingetrieben werden, im schlimmsten Fall über Konto oder Arbeitgeber.
Je früher in dieser Liste du reagierst, desto billiger und entspannter bleibt alles. Ein Festsetzungsbescheid ist ein echter Verwaltungsakt — was das bedeutet und warum die Frist darin zählt, erklärt unser Bescheid-Ratgeber.
Wer nicht zahlt — oder weniger
Einen zweiten Beitrag schuldest du nie, wenn deine Wohnung schon zahlt — dann genügt die Antwort mit der bestehenden Beitragsnummer, und du bist fertig. Darüber hinaus gibt es echte Befreiungen und Ermäßigungen. Aber: Sie müssen beantragt werden, automatisch passiert nichts.
- Wer bestimmte Leistungen bezieht — zum Beispiel Bürgergeld oder BAföG (wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst) —, kann sich auf Antrag mit Nachweis befreien lassen.
- Menschen mit bestimmten Behinderungen zahlen einen ermäßigten Beitrag (Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis) oder sind befreit — je nach Fall.
- Für eine Zweitwohnung kannst du dich auf Antrag vom zweiten Beitrag befreien lassen — die Hauptwohnung zahlt weiter.
Die goldene Regel: erst beantragen, mit Unterlagen. Einfach nicht zahlen, weil du dich befreit fühlst, zählt nicht — das führt geradewegs auf die Eskalationsleiter oben.
Wenn du den Brief ignorierst
Der Beitragsservice ist berühmt geduldig — und berühmt hartnäckig. Ignorierte Briefe verfallen nicht: Aus ihnen wird eine Anmeldung von Amts wegen, dann Zahlungsaufforderungen, dann ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag, am Ende die Vollstreckung. Auch ein Umzug hilft nicht — deine Meldedaten ziehen mit.
Kurz: Durch Ignorieren verschwindet der Beitrag praktisch nie, aber er wächst zuverlässig. Selbst wenn du überzeugt bist, nicht zahlen zu müssen, ist Antworten der Gewinnerzug — mit der Beitragsnummer der Person, die zahlt, oder mit deinem Befreiungsantrag.
Das tust du jetzt
- 1Finde heraus, ob in deiner Wohnung schon jemand zahlt — frag Mitbewohner oder Partnerin nach der Beitragsnummer.
- 2Zahlt jemand: Antworte mit dieser Beitragsnummer (per Formular aus dem Brief oder online auf rundfunkbeitrag.de).
- 3Zahlt niemand: Melde deine Wohnung an — online geht's am schnellsten — und richte am besten ein Lastschriftmandat ein, damit nichts durchrutscht.
- 4Kommst du für eine Befreiung oder Ermäßigung infrage: Stell den Antrag mit Nachweisen, statt Zahlungsaufforderungen auszusitzen.
- 5Antworte innerhalb der Frist im Brief — auch wenn die Antwort nur lautet: „Meine Mitbewohnerin zahlt schon.“
- 6Notiere dir deine Beitragsnummer an einem Ort, den du wiederfindest — jeder künftige Brief und jeder Umzug wird damit leichter.
Häufige Fragen
Ich habe keinen Fernseher. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja. Seit 2013 hängt der Beitrag an der Wohnung, nicht an Geräten. Kein Fernseher, kein Radio, nur ausländisches Streaming — an der Pflicht ändert das nichts.
Ich wohne in einer WG und ein Mitbewohner zahlt schon. Was mache ich?
Antworte auf den Brief mit seiner Beitragsnummer — das war's schon. Ein Beitrag deckt die ganze Wohnung ab. Achtung: In sich abgeschlossene Einheiten, etwa ein Wohnheim-Apartment mit eigenem Eingang, Küche und Bad, gelten als eigene Wohnung.
Ich bin nur für ein Semester oder ein paar Monate hier. Gilt das auch für mich?
Wenn du dich anmeldest und in einer Wohnung lebst: ja. Eine Mindestaufenthalts-Ausnahme gibt es nicht. Wenn du wieder ausziehst und dich abmeldest, gib dem Beitragsservice Bescheid, damit das Konto geschlossen wird.
Was ist ein Festsetzungsbescheid?
Der offizielle Bescheid, den der Beitragsservice erlässt, wenn Beiträge offenbleiben: Er setzt die Schuld verbindlich fest und packt einen Säumniszuschlag obendrauf. Anders als die freundlichen ersten Briefe hat er rechtliche Wirkung und eine Widerspruchsfrist — nimm ihn ernst. Wie du so einen Bescheid liest, zeigt unser Bescheid-Ratgeber.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln können sich ändern — die offizielle Quelle ist rundfunkbeitrag.de. Bei Streitfällen können Anwältin, Anwalt oder Verbraucherzentrale deinen konkreten Fall einschätzen.
Unsicher, welche Stufe dein Brief schon ist?
Fotografiere ihn mit Brievly und wisse es in Sekunden: was der Brief will, wie dringend er ist und bis wann du antworten musst — im Klartext. Steht eine Frist drin, wandert sie mit einem Tipp in deinen Kalender. Deine Briefe werden ausschließlich in der EU gespeichert und analysiert und niemals zum Training von KI-Modellen verwendet.
Weitere Brief-Ratgeber
Mahnung
Die Zahlungserinnerung im Klartext: was die Gebühren bedeuten, wie die Eskalationsleiter aussieht — und die sechs Schritte, mit denen aus einer kleinen Rechnung kein großes Problem wird.
Bescheid
Die amtliche Entscheidung im Klartext: wie ein Bescheid aufgebaut ist, warum der letzte Absatz der wichtigste ist — und was du vor Ablauf der Widerspruchsfrist tust.